Preise

Abrechnung


  • Mein Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Eine Stunde kostet 75,00 Euro. Nach der ersten Stunde rechne ich im Viertelstundentakt ab. Das heißt: 15 Minuten kosten nach der ersten Stunde (die wie o.a. 75 Euro kostet) 18,50 Euro. Das Erstgespräch dauert in der Regel 1-2 Stunden, hierfür berechne ich nur den Preis von einer Stunde, unabhängig davon, wie lange es dauert.
  • Werden für die anfallende Therapie Medikamente oder spezielle Materialien (Blutegel, Cantharidenpflaster, Tapes, etc.) benötigt, berechne ich sie ebenfalls. Ich verdiene an diesen Dingen nichts, muss sie aber dennoch in Rechnung stellen, dies mache ich 1:1. 
  •   Für die Besprechung des Therapieplans benötigen wir etwa eine halbe Stunde. Gern schicke ich Ihnen diesen Plan per E-Mail zu und wir sprechen dann bei aufkommenden Fragen darüber. Das Erstellen eines Therapieplans kostet mich viel Zeit, deshalb berechne ich hierfür eine Pauschale von 37,50 Euro. Das Besprechen des Plans und die  anschließende Therapie müssen natürlich wieder mit meinem Satz von 75 Euro pro Stunde bezahlt werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung von meinem Abrechnungsdienstleister,  die Sie bitte per Überweisung begleichen.
  • Von Ihrer Krankenversicherung wird gegebenenfalls ein Teilbetrag der Rechnung erstattet. Erkundigen Sie sich hierzu bitte vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung. Wichtig für die Erstattung ist evtl. auch, dass die Rechnung die Sie Ihrer Versicherung vorlegen, dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) entsprechen muss, damit ein Teilbetrag erstattet wird. Wenn Sie dies wünschen, informieren Sie mich darüber bitte vor der Behandlung.  Mein Behandlungshonorar wird fällig, unabhängig davon ob Ihre Krankenversicherung Ihnen einen Teil erstattet oder nicht. Einmal gestellte Rechnung werden von mir nicht nachträglich korrigiert.
  • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, vergessen Sie bitte nicht, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ich müsste diesen Termin ansonsten abzüglich der Medikation in Rechnung stellen.
  • Eine Beratung am Telefon berechnet sich wie eine schriftliche Beratung (z.B. per E-Mail) oder auch eine persönliche Beratung entsprechend nach Zeitaufwand für Selbstzahler oder GebüH für Privat- und Zusatzversicherte.
  • Ich bin als Heilpraktikerin in meiner Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig. Die Höhe der Vergütung ist nach §611 BGB der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktikerin und Patienten überlassen. Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben für die Vergütung einer Heilpraktikerbehandlung. Die Anwendung des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist freiwillig. Da dieses Gebührenverzeichnis seit 1985 nicht mehr angepasst worden ist, ist eine Verwendung dieses veralteten Verzeichnisses, besonders in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar.


 


WIRD DIE BEHANDLUNG VON DEN KOSTENTRÄGERN ÜBERNOMMEN?


  • Leider übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bitte fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ggf. nach, ob Leistungen für Heilpraktiker ausnahmsweise übernommen werden können. Bei gesetzlich Krankenversicherten kann deshalb der Abschluss einer Zusatzversicherung für Leistungen von Heilpraktikern helfen, diese Kosten ersetzt zu bekommen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten solche Versicherungspakete an. Fragen Sie bitte bei der Verbraucherzentrale an, um hier die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
  • Private Krankenversicherungen decken Leistungen für Heilpraktiker in der Regel ab. Ebenfalls beihilfeberechtige Patienten – unabhängig ob Bund, Land oder Kommune – haben einen teilweisen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Heilpraktiker. Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte sollten vor der Behandlung bei ihrem Kostenträger nachfragen, ob die Aufwendungen auch tatsächlich übernommen werden. Ich stehe Ihnen dabei natürlich gerne zur Verfügung, sollten Sie meine Hilfe bei der Erstattung der Aufwendungen bei Ihrem Kostenträger brauchen.